Die bewirtschafteten Almen üben auf viele Erholungssuchende eine Faszination aus. Diese Nachfrage nutzen Betriebe, die im Berggebiet wirtschaften, mit Urlaub am Bauernhof erfolgreich. Ein Großteil dieser Betriebe, die einen Teil ihres Einkommens mit der Vermietung von Ferienwohnungen oder Fremdenbetten bestreiten, liegt in den almreichen Teilen des Berggebietes.
Die schöne Umgebung und die mit Vieh bewirtschafteten Bauernhöfe ermöglichen Urlauberinnen und Urlaubern die ersehnte Auszeit in der Natur – rund 5% der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bieten daher die Beherbergung von Gästen an und nutzen diese zweite Einkommensquelle zur Existenzsicherung.
Die Daten der Agrarstrukturerhebung 2020, die seit Juli 2022 endgültig vorliegen, weisen 7.403 Betriebe mit Urlaub am Bauernhof (UaB) aus. Die Daten zeigen vor allem eines sehr deutlich: Der Trend zur Ferienwohnung setzt sich weiter fort. Obwohl die Zahl der UaB-Betriebe gegenüber der letzten Erhebung 2010 um ein Viertel abgenommen hat, ist die Zahl der Betriebe, die nur Ferienwohnungen anbieten (65% aller Betriebe) leicht gestiegen. Dagegen haben sich die Betriebe, die nur Fremdenbetten (25% aller Betriebe) anbieten, gegenüber 2010 fast halbiert. Bei der Gruppe, die noch beides offerieren (14% aller Betriebe), waren ähnlich hohe Rückgänge zu beobachten.
Der typische UaB-Betrieb kann wie folgt charakterisiert werden: Der Statistik lässt sich entnehmen, dass ein typischer UaB-Betrieb ein bis zwei Ferienwohnungen vermietet (ca. zwei Drittel aller Betriebe fallen in diese Größenklassen und bieten auch ausschließlich Ferienwohnungen an). Da überwiegend Ferienwohnungen vermietet werden, ist das inbegriffene Frühstück weniger gefragt als in der Vergangenheit; es stellt nur noch bei 20% der Beherbergungsbetriebe einen Teil des Angebots dar. Über 70% der Betriebe nutzen sowohl Sommer- als auch Wintersaison. Über 80% der UaB-Betriebe sind Bergbauern und nach ihrer betrieblichen Ausrichtung viehhaltend (65%) bzw. forstbetont (20%). Fast zwei Drittel der UaB-Betriebe führen den Betrieb noch im Haupterwerb, ein deutlicher Beleg dafür, dass der Betriebszweig Urlaub am Bauernhof einen wesentlichen Beitrag zum Betriebseinkommen beiträgt. Schlussendlich ist noch festzuhalten, dass über 50% der UaB-Betriebe aktiv Almwirtschaft betreiben, wobei auch die Vermietung von Almhütten zunimmt.
Mit dem am 13. September 2022 von der EU-Kommission genehmigten Strategieplan ist es wieder gelungen, sowohl für den Bereich Urlaub am Bauernhof als auch für die Almwirtschaft für die nächsten fünf Jahre entsprechende Mittel bereitzustellen.
Autor*in: DI Otto Hofer
Originalartikel: rinderzucht.at